Allgemeine Geschäftsbedingungen

1) Pflichten des Auftragnehmers

Mag. Jutta Jerlich verpflichtet sich, über alle Angelegenheiten, die ihr im Rahmen ihrer Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren und die Wahrung gemäß den gesetzlichen Bestimmungen des Datenschutzes zu gewährleisten.

Mag. Jutta Jerlich verpflichtet sich, nach Abschluss des Auftrages bzw. einer vereinbarten Teilleistung über ihre Arbeit einen Ergebnisbericht vorzulegen.

2) Pflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber sorgt für die zeitgerechte und vollständige Vorlage aller für die Erfüllung, die Ausführung und die Verrechnung des Beratungsauftrages notwendigen Unterlagen ( z.B. Rechnungsbelege und Einzelgesprächsdaten).

Der Auftraggeber sorgt dafür, dass alle betroffenen Bereiche des Unternehmens über Umfang und Inhalt der Beratungstätigkeit ausreichend und zeitgerecht informiert werden.

3) Schutz des geistigen Eigentums/ Urheberrecht/ Nutzung

Der Auftraggeber ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass die im Zuge des Beratungsauftrages von Mag. Jutta Jerlich erstellten Unterlagen jedweder Art nur für Auftragszwecke Verwendung finden. Insbesondere bedarf die entgeltliche und unentgeltliche Weitergabe beruflicher Äußerungen jeglicher Art von Mag. Jutta Jerlich an Dritte deren schriftlicher Zustimmung. Eine Haftung von Mag. Jutta Jerlich dem Dritten gegenüber wird damit nicht begründet.

Die erstellten Leistungen sind geistiges Eigentum der Mag. Jutta Jerlich. Der Auftraggeber erwirbt das Nutzungsrecht derselben auch nach Bezahlung des Honorars ausschließlich für eigene Zwecke und nur in dem im Vertrag bezeichneten Umfang.

4) Haftung

Mag. Jutta Jerlich und ihre Mitarbeiter handeln bei der Durchführung der Beratung mit der Sorgfalt ordentlicher Kaufmänner.

Mag. Jutta Jerlich haftet nur im Falle, dass ihnen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden können, und zwar im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Mag. Jutta Jerlich haften keinesfalls für entgangenen Gewinn. Der Schadenersatzanspruch ist in jedem Fall mit der vereinbarten Honorarsumme begrenzt.

Der Schadenersatzanspruch kann innerhalb von 6 Monaten nach Fertigstellung der Leistung (Vorlage des Ergebnisberichtes) gerichtlich geltend gemacht werden.

5) Honoraranspruch

Wird die Ausführung des Auftrages nach Vertragsunterzeichnung, jedoch vor Aufnahme der Arbeiten durch Mag. Jutta Jerlich vom Auftraggeber verhindert (z.B. wegen Kündigung) oder wird seine Ausführung durch Umstände, die nicht durch Mag. Jutta Jerlich zu vertreten sind, so verzögert, dass die Leistung nicht erbracht werden kann, so gebühren Mag. Jutta Jerlich 10% des vereinbarten Honorars.

Bei Beendigung des Vertrages während der Projektbearbeitung wird die Honorarabrechnung auf Basis des Angebots-Tagessatzes, zuzüglich Nebenkosten, vorgenommen. Mindestens jedoch werden 30% des vereinbarten Gesamthonorars in Rechnung gestellt.

6) Preise/ Zahlung

Alle Preisangaben verstehen sich ohne der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Diese wird zusätzlich in Rechnung gestellt.

Besteht ein Projekt aus mehreren Teilleistungen, so wird jede Teilleistung mit einem Ergebnisbericht abgeschlossen. Die Rechnung über diese Teilleistung ist wie die Gesamtrechnung zahlbar.

Rechnungen sind grundsätzlich spätestens 14 Tage nach Rechnungsdatum fällig. Ein Zahlungsverzug von über 18 Tagen ab Rechnungsdatum berechtigt Mag. Jutta Jerlich zur Verrechnung von Verzugszinsen.

7) Allgemeines

Erfüllungsort und Gerichtsstand sind der Firmensitz des Auftraggebers.

Für den Auftrag gilt österreichisches Recht.

Alle Beratungsaufträge verpflichten beide Partner nur im vertraglich, schriftlich vereinbarten Umfang. Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

Für Punkte, welche in dieser Vereinbarung nicht geregelt wurden, gelten außerdem die "Allgemeinen Bedingungen des Fachverbandes Unternehmensberatung und Datenverarbeitung".

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen der Geschäftsbedingungen berührt nicht die Wirksamkeit der verbleibenden Bestimmungen.

Mag. Jutta Jerlich ist berechtigt, den Beratungsauftrag durch sachverständige Kooperationspartner durchführen zu lassen.